Rechtliches

Transferdienstleistungsvertrag

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Dieser Plattform-Nutzungsvertrag regelt die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Nutzung der über die GET4S-Plattform angebotenen Transferdienste. Indem Sie Mitglied der Plattform werden oder eine Buchung vornehmen, gelten Sie als mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Die rechtsverbindliche Fassung dieses Dokuments ist der türkische Text.

01Artikel 1: Parteien

Dieser Nutzungsvertrag wurde elektronisch geschlossen zwischen einerseits BİZZ TURİZM TAŞIMACILIK EMLAK TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ (nachfolgend GET4S genannt), ansässig unter der Anschrift Cumhuriyet Mah. 503 (CMH) Sk. No: 14 İç Kapı No: 25 Fethiye/Muğla, und andererseits dem Nutzer, der Mitglied der Plattform wird (nachfolgend das MITGLIED genannt). GET4S und das MITGLIED werden gemeinsam als die PARTEIEN bezeichnet.

02Artikel 2: Zweck und Gegenstand des Vertrags

Gegenstand dieses Vertrags ist die Festlegung der Bedingungen für die Inanspruchnahme und Nutzung der Beförderungsdienste, die das MITGLIED in der Türkei und im Ausland über die im Eigentum von GET4S stehende Plattform erwerben wird.

03Artikel 3: Begriffsbestimmungen

"Dienstleistung" bezeichnet die Erbringung von Straßenbeförderungsdiensten sowie in diesem Rahmen die erleichternden Dienste, die den Mitgliedern bei der Erfüllung der Anforderungen der Beförderungs-/Logistikdienstvereinbarungen geleistet werden, die sie aus freiem Willen mit GET4S unter Festlegung ihrer Bedingungen abschließen;

WEBSITE: die eigene, für Desktop-Computer, Laptops, PCs und ähnliche Geräte geschriebene Spezialsoftware von GET4S, die über einen speziellen Internetbrowser eine Verbindung herstellen kann und über die die Verfahren und Grundsätze für den Kauf, die Nutzung und die Bezahlung von Beförderungsdiensten mit dem Mitglied geteilt werden.

"Plattform-Nutzungsentgelt" bezeichnet das Dienstleistungsentgelt, das dem Unternehmen im Gegenzug für die Durchführung der betreffenden Beförderungsdienstleistung bei Bestätigung und Kauf durch das Mitglied über die Plattform zusteht, oder das Entgelt, auf das GET4S bei Stornierungen Anspruch hat, die nicht den nachstehend genannten Stornierungsbedingungen und -fristen entsprechen.

"Buchung": die Gesamtheit der Aufzeichnungen, die nach der Zahlung durch das Mitglied für die Durchführung der Dienstleistung erstellt werden und alle Informationen einschließlich des Entgelts der auf der Website mit dem Mitglied geteilten Beförderungsdienstleistung enthalten, bei denen Ausgangsort, Ausgangszeit, Route, Zielort sowie die Angaben des Mitglieds oder Fahrgastes vom Mitglied eingegeben und deren Richtigkeit vom Mitglied akzeptiert wird;

"Amtliche Behörde" bezeichnet jede gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Stelle, jede amtliche, halbamtliche oder autonome Institution, Organisation, Kommission und jeden Ausschuss;

"Beförderungsdienstleistung" bezeichnet die Dienstleistung, die den Beförderungs-/Logistikdienst darstellt, der dem Mitglied im Namen und auf Rechnung von GET4S auf der Grundlage eines Beförderungsdienstvertrags erbracht wird, der zwischen dem Mitglied und GET4S durch Zusammenkommen über die Plattform geschlossen wird.

Beförderungsdienst: die Gesamtheit der von GET4S dem Mitglied zum Zweck des Reisens erbrachten Beförderungs- und Logistikdienste, bei denen Ausgangsort, Ausgangszeit, Route, Zielort sowie die Angaben des Mitglieds oder Fahrgastes vom Mitglied eingegeben werden. Die Einzelheiten sind nachstehend angegeben.

"Gemeinschaftsfahrzeug" bezeichnet Fahrzeuge, in denen nach vorheriger Information des Kunden gemeinsam mit unseren anderen Kunden gereist werden kann, um unseren Mitgliedern auf sehr stark oder auch weniger stark befahrenen Strecken einen ununterbrochenen Service zu bieten.

"Gemeinschaftsfahrgast" bezeichnet unsere Kunden, die bei Mehrfachfahrten gemeinsam reisen.

Erbringung von Vorverkaufsdiensten: die Beschreibung des online angebotenen Dienstleistungs- und Produktinhalts der angegebenen Bedingungen und Eigenschaften sowie die Bereitstellung der Informationen zu den Beförderungsdiensten und dem Logistikunterstützungsdienst und der Preisangaben, die das MITGLIED in allen Einzelheiten klar verstehen kann und die keine irreführenden, mehrdeutigen oder unvollständigen Inhalte enthalten.

Nachverkaufsdienste; Bestätigung der Dienstleistung und Information: das Teilen der Informationen, die das MITGLIED online zu den ihm angebotenen und von ihm gekauften, bestätigten und bezahlten Diensten verfolgen kann; die Bestätigung der bei der Zahlung eingegebenen Buchungsangaben durch GET4S per SMS oder E-Mail und das Teilen der Informationen über diese Bestätigung.

Durchführung der Dienstleistung: das Teilen der Fahrzeug-, Fahrer- und Kontaktinformationen vor und während der Durchführung der genannten Beförderungsdienstleistung sowie die Bereitstellung von Kundenberatungs- und Kommunikationsunterstützungsdiensten an 7 Tagen, 24 Stunden.

04Artikel 4: Mitgliedschaft

a) Die Mitgliedschaft ist das Nutzungsrecht, das der Nutzer nach vollständiger und korrekter Ausfüllung der von GET4S über seine Internetanwendungen angeforderten Informationen und nach Unterzeichnung dieses Vertrags erwirbt. Die Mitgliedschaft wird mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvorgänge auf der Plattform (und mit dem Abschluss dieses Vertrags) erworben. Das MITGLIED erklärt sich damit einverstanden, dass es volljährig ist, den Vertrag gelesen und verstanden hat, sich seiner Rechte und Pflichten bewusst ist, dass GET4S ein Unternehmen ist, das über die Plattform als Beförderungsdienst-Agentur tätig ist und die Plattform betreibt, dass es eine den Straßenbeförderungsregeln entsprechende Partei ist, dass GET4S für die Dienstleistung sowie für materielle und immaterielle Schäden, die aufgrund von Mängeln der Dienstleistung entstehen, gesamtschuldnerisch haftet und dass dieser Vertrag keine unbillige Bedingung enthält.

b) Das Mitglied gilt als im Voraus damit einverstanden, dass die von GET4S angeforderte Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und alle anderen Informationen aktuell, in Gebrauch und ihm zugehörig sind. Das Mitglied akzeptiert und erklärt, dass der Inhalt der Mitgliedschaftsinformationen den Gesetzen und den moralischen Regeln entspricht. Andernfalls hat GET4S das Recht, zusätzlich zu den für die Mitgliedschaft angeforderten Informationen weitere Informationen zum Mitglied und zur benötigten Dienstleistung anzufordern, deren Inhalt zu erweitern und erneut anzufordern.

c) GET4S hat das Recht, unter Verwendung der genannten Mitgliedschaftsinformationen, der Navigations- und Nutzungsinformationen des Mitglieds im Internet sowie der ausgewerteten Daten und Analysen dieser Informationen Pläne und Programme zu entwickeln. GET4S kann alle diese Nutzungsinformationen an Dritte weitergeben, ohne dass dies auf den Zweck der Entwicklung solcher Pläne und Programme beschränkt ist.

d) GET4S kann die genannten Mitgliedschafts- und Nutzungsinformationen entsprechend den Anfragen amtlicher Institutionen und Organisationen ohne Zustimmung des Mitglieds, jedoch unter der Bedingung der Information, mit amtlichen Institutionen und Behörden teilen.

e) Das Mitglied erklärt, akzeptiert und verpflichtet sich im Voraus, dass es die Dienstleistung in eigenem Namen erwirbt und dass weder es selbst noch die über die Plattform von ihm bestimmten zusätzlichen Fahrgäste sich in einer Situation der Nichtübereinstimmung, des Verbots oder Ähnlichem nach den Gesetzen der Republik Türkei befinden.

f) Das Mitglied kann sich jederzeit aus seiner Mitgliedschaft in der Internetanwendung von GET4S abmelden. Das Mitglied kann diesen Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft über die ABMELDE-Vorgänge in der Internetanwendung ohne weitere Genehmigung selbst vornehmen. Dieser Abmeldevorgang befreit das Mitglied nicht von der Verpflichtung, seine bestehenden Verantwortlichkeiten für zuvor erbrachte und abgeschlossene Dienstleistungen zu erfüllen.

g) Das Mitglied akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass es GET4S im Rahmen der Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten die vorherige Marketingerlaubnis erteilt hat, ihm zu Marketing- und Werbezwecken über SMS, E-Mail und andere Kontaktpunkte Nachrichten zu senden.

05Artikel 5: Allgemeine Bedingungen

a) Nutzungsbedingungen

(1) Das Mitglied kann unter Verwendung der zu GET4S gehörenden Plattformen Buchungen vornehmen, beschränkt auf die Provinzen und Länder, in denen GET4S im Inland und im Ausland Dienste anbietet. Eine solche Buchung gilt nur dann als gültig, wenn sie vom Mitglied mit einer Kreditkarte, dem von GET4S festgelegten Zahlungsmittel, bezahlt wird. Diese Zahlung muss den derzeit geltenden Verbrauchergesetzen entsprechen.

(2) Das Mitglied führt die Buchung durch, indem es die in diesem Vertrag definierte Beförderungsdienstanfrage über die Plattform bestätigt und die Zahlung für die in diesem Vertrag angegebene Preisinformation leistet. Auf Anforderung des Mitglieds teilt GET4S dem Mitglied die Kontakt- und Identitätsinformationen sowie die bekannten Einzelheiten der am günstigsten gelegenen Fahrer mit. Die genannte Buchung kann vom Mitglied geändert oder deren kostenlose Stornierung verlangt werden, und zwar bis 3 Stunden vor dem Zeitpunkt, wenn Abfahrts- und Zielort der Beförderungsdienstleistung innerhalb derselben Stadt liegen, und bis 6 Stunden vorher, wenn Abfahrts- und Zielort nicht in derselben Stadt liegen. Möchte das Mitglied die Buchung stornieren, ohne die in den genannten Bedingungen angegebenen Zeiten einzuhalten, erstattet GET4S das Plattform-Nutzungsentgelt für die Buchung, deren Zahlung für die genannte Beförderungsdienstleistung geleistet wurde, nicht, und die Buchung gilt als durchgeführt und die Dienstleistung als dem Mitglied erbracht. Das Mitglied gilt als im Voraus damit einverstanden, dass es bei Buchungsstornierungen, die ohne Einhaltung der Zeiten vorgenommen werden, keinen Anspruch geltend macht.

(3) Hat das Mitglied die Methode der Gemeinschaftsfahrt gewählt, so startet die Fahrt zu der vom PLATTFORM-Inhaber geplanten Zeit und am geplanten Ort. Storniert das Mitglied bei der Methode der Gemeinschaftsfahrt die Fahrt innerhalb von 6 Stunden, können keine Erstattung und keine Änderung vorgenommen werden.

(4) Wenn das Mitglied die Dienstleistung über die Plattform bestätigt, ist es verpflichtet, das Plattform-Nutzungsentgelt sofort an GET4S zu zahlen, und wenn die Beförderungsdienstleistung endet, auch das Beförderungsentgelt sofort an GET4S zu zahlen. Darüber hinaus werden das Beförderungsentgelt und das Plattform-Nutzungsentgelt von GET4S festgelegt, und GET4S behält sich das Recht vor, das Beförderungsentgelt und/oder das Plattform-Nutzungsentgelt und dessen Berechnung je nach Sachlage und nach eigenem Ermessen zu ändern.

(5) Für das Plattform-Nutzungsentgelt und das Beförderungsentgelt, die die im Gegenzug für das Zusammenbringen von Mitgliedern und GET4S über die Plattform anfallenden Beträge darstellen, wird von GET4S für das MITGLIED eine Dienstleistungsentgeltrechnung ausgestellt. Die Kundenexemplare der für das Beförderungsdienstentgelt ausgestellten Rechnung(en) werden auf Anforderung des Mitglieds am Geschäftssitz von GET4S an dessen Hauptanschrift aufbewahrt. Verlangt das Mitglied, dass die Rechnung(en) an seine eigene Anschrift gesendet werden, wird die Rechnung für die Dienstleistung als E-Rechnung elektronisch an die E-Mail-Adresse des Nutzers gesendet. Darüber hinaus können die Kundenexemplare der Rechnung(en) für das Plattform-Nutzungsentgelt, sofern das Mitglied zustimmt, auch elektronisch als elektronische Rechnung an die E-Mail-Adresse gesendet werden, die das Mitglied bei der Registrierung auf der Plattform angegeben hat.

(6) GET4S kann die Mitglieder über seine eigenen Promotionscodes, Dienstleistungsvorstellungen, Werbung, Kampagnen, Vorteile, Umfragen und andere Kundenzufriedenheitsmaßnahmen informieren und daher Informations-E-Mails an die E-Mail-Adressen der Mitglieder und Informations-SMS an deren Mobiltelefone senden. Das Mitglied hat erklärt, dass es die zu sendenden Informationsmethoden, ob mit der genannten Dienstleistung zusammenhängend oder nicht, im Voraus akzeptiert.

Das MITGLIED akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich hiermit, dass es im Rahmen der Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten und ähnlicher Gesetze die Erlaubnis zum erlaubten Marketing für die SMS, E-Mail und Sprachanrufbenachrichtigungen erteilt hat, die ihm im Rahmen der Kampagnen, Vorteile, Dienstleistungsbewertung und Kundenzufriedenheit der PLATTFORM gesendet werden.

Mit diesem Vertrag hat das MITGLIED erklärt, dass es, solange es MITGLIED der Plattform ist, für Informations- oder Werbetätigkeiten bezüglich der genannten Dienstleistung einer oder allen der Methoden Mobil, Internet und SMS der Plattform zustimmt (im Rahmen der Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten und ihrer Ableitungen). Das Mitglied akzeptiert und verpflichtet sich, keine Handlung und/oder Aktion vorzunehmen, die die von GET4S über eine Promotion oder Kampagne angebotene Dienstleistung missbrauchen könnte; dass Promotionen oder Kampagnen von GET4S jederzeit ohne Grund storniert werden können; und dass es keinen Anspruch gegen das Unternehmen aufgrund einer stornierten Promotion oder Kampagne hat. Das Mitglied kann die erlaubte Marketingzustimmung durch eine E-Mail an info@get4s.com widerrufen.

b) Beschwerdeverfahren

(1) Das Mitglied teilt GET4S Beschwerden bezüglich der von GET4S erbrachten Dienstleistungen auf folgende Weise mit: per E-Mail an info@get4s.com oder durch Zusendung eines Einschreibens mit Rückschein an die in Artikel 1 genannte Anschrift von GET4S.

(2) Ein Beschwerdeverfahren kann vom Mitglied auch durch Erreichen des zuständigen Personals über die Kontakttelefonnummer eingeleitet werden. Wenn das zuständige Personal oder eine andere Person die vom Mitglied telefonisch gemeldete Beschwerde nicht annimmt, verpflichtet sich das Mitglied, die Beschwerde unter Verwendung einer der oben genannten Methoden schriftlich einzureichen. Meldet das Mitglied die Beschwerde wie hier angegeben telefonisch, ist es verpflichtet, die von GET4S angeforderten Kontaktinformationen bereitzustellen sowie den Inhalt von Dokumenten, Scans oder Fehlermeldungen usw. zu senden.

(3) GET4S akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, sein Bestes zu tun, um das der Beschwerde zugrunde liegende Problem zu beheben, und dass die Mitarbeiter, die bei der Behebung der genannten Probleme Unterstützung leisten, qualifiziertes Personal sind. Das Mitglied verpflichtet sich, bezüglich des Beschwerdegegenstands keine Inhalte in sozialen Medien und/oder elektronischen öffentlichen Kanälen in einer Weise zu teilen, die der Marke GET4S schaden könnte; und, falls es dies dennoch tut, nach der Behebung des Problems alle Inhalte im Zusammenhang mit der genannten Beschwerde zu entfernen und eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

(4) Vom Mitglied vorzubringende Beschwerden enthalten mindestens folgende Einzelheiten: den Grund der Beschwerde, die Liste der an der Transaktion beteiligten Parteien, gegebenenfalls den Transaktionscode, eine detaillierte Liste des Problems sowie den Inhalt möglicher Fehlermeldungen.

c) Haftung bei verdächtigen und fehlerhaften Transaktionen

(1) Wird GET4S eine Meldung über eine fehlerhafte/nicht autorisierte Transaktion bezüglich einer Transaktion übermittelt, kann vom Mitglied unverzüglich und in jedem Fall nach der Durchführung der Zahlungstransaktion gemäß den Regeln von VISA und Mastercard ein Korrekturantrag gestellt werden. Wird in diesem Fall die Richtigkeit der genannten Meldung nachgewiesen, kann der betreffende Transaktionsbetrag dem Mitglied erstattet werden.

(2) Bei verdächtigen Transaktionen, insbesondere in den folgenden Fällen, und wenn ihm dies vom Nutzer oder Systempartner gemeldet wird, hat GET4S das Recht, die Transaktionsbeträge bis zu dem Datum zurückzuhalten, an dem das Mitglied seine Zustimmung bezüglich der Zahlungstransaktion erteilt. Wird die verdächtige Situation, sofern dokumentiert, endgültig festgestellt, werden die Zahlungen nicht endgültig verarbeitet:

- wenn der Verdacht besteht, dass die Zahlungstransaktion nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, - wenn der Verdacht besteht, dass die Zahlungstransaktion ohne Wissen des Inhabers der verwendeten Kreditkarte durchgeführt wurde, - wenn der Verdacht besteht, dass die Zahlungstransaktion ohne Wissen des Inhabers des verwendeten Bankkontos durchgeführt wurde, - wenn der Verdacht besteht, dass die Zahlungstransaktion keine echte Zahlungstransaktion ist (ausgenommen Tests).

(3) Wird das Zahlungsmittel aufgrund der Verwendung eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsmittels oder der nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung persönlicher Sicherheitsinformationen von anderen verwendet, haftet das Mitglied für den Schaden aus von ihm nicht autorisierten Zahlungstransaktionen selbst. Das Mitglied haftet nicht für nicht autorisierte Zahlungstransaktionen, die nach seiner Meldung erfolgen. Bei betrügerischer Verwendung des Zahlungsmittels oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichterfüllung der Meldepflichten haftet das Mitglied jedoch für den gesamten aus der nicht autorisierten Transaktion entstehenden Schaden.

(4) Ist der Inhaber der bei der BUCHUNG auf der PLATTFORM verwendeten Kreditkarte nicht dieselbe Person, oder wird vor der Erbringung der Dienstleistung an das MITGLIED eine Sicherheitslücke bezüglich der verwendeten Kreditkarte festgestellt, kann die PLATTFORM vom MITGLIED die Identitäts- und Kontaktinformationen des Kreditkarteninhabers, den Kontoauszug des Vormonats der bei der BUCHUNG verwendeten Kreditkarte oder ein Schreiben der Bank des Karteninhabers verlangen, aus dem hervorgeht, dass die Kreditkarte ihm gehört. Die PLATTFORM kann die BUCHUNG für den Zeitraum bis zur Bereitstellung der angeforderten Informationen/Dokumente durch das MITGLIED einfrieren, und werden die genannten Anforderungen nicht innerhalb von 24 Stunden erfüllt, ist die PLATTFORM berechtigt, die BUCHUNG zu stornieren.

(5) Nimmt das Mitglied die Zahlung mit einer gestohlenen/verlorenen Karte oder ohne Wissen des Karteninhabers vor, kann die PLATTFORM, wenn die Transaktion trotz der von der PLATTFORM gemäß Artikel 17 ff. des Gesetzes über Bankkarten und Kreditkarten vom 23.02.2006 durchgeführten erforderlichen Kontrollen zustande kommt, das Mitglied gemäß den Artikeln 36 und 37 desselben Gesetzes bei den zuständigen Institutionen anzeigen.

06Artikel 6: Rechte und Pflichten der Parteien

a) Das Mitglied erklärt und verpflichtet sich, alle Schäden, die dem Unternehmen aufgrund der Unrichtigkeit der bei der Registrierung auf der Plattform angegebenen persönlichen und sonstigen Informationen und/oder aufgrund der Nichtaktualisierung der Mitgliedsinformationen trotz Änderungen entstehen, unverzüglich zu ersetzen. Bei der Erstellung der Transferanfrage ist das Mitglied verpflichtet, den vollständigen Namen sowie die Personalausweis-/Passnummer der natürlichen Person, die den Transferdienst in Anspruch nehmen wird, in die Plattform einzugeben, damit diese in das U-ETDS-System eingespeist werden können.

b) Das Mitglied darf das im Rahmen der Mitgliedschaft für die Nutzung der Plattform erhaltene Passwort keinem Dritten überlassen. Die gesamte rechtliche und strafrechtliche Verantwortung für die Verwendung des Passworts und der zur Nutzung der Plattform verwendeten Systemzugangsmittel liegt beim Mitglied. Das Mitglied akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, bei der Nutzung der Plattform alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und diese Bestimmungen nicht zu verletzen. Jede rechtliche und strafrechtliche Verantwortung, die GET4S aufgrund der Erbringung von Dienstleistungen an eine andere natürliche Person als die auf der PLATTFORM angegebenen Mitgliedsinformationen oder aufgrund der unvollständigen Eingabe von Mitgliedsinformationen in die PLATTFORM auferlegt wird, liegt vollständig und ausschließlich beim Mitglied und bei der Person, die die Beförderungstätigkeit in Anspruch nimmt.

c) Das Mitglied akzeptiert, dass GET4S die Bedingungen dieses Vertrags jederzeit in jeder Form und Weise ohne vorherige Ankündigung und/oder Mahnung aktualisieren kann und dass jede aktualisierte, geänderte oder entfernte Bestimmung ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe auf der Plattform wirksam wird.

d) Trotz der Ergreifung der erforderlichen Informationssicherheitsmaßnahmen haftet GET4S nicht für die Erlangung von Mitgliedsinformationen und -daten durch unbefugte Personen und für Schäden, die den Mitgliedsinformationen und -daten entstehen können.

e) GET4S haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aufgrund der Nutzung der Plattform durch das Mitglied entstehen können.

f) Mitglieder dürfen ihre aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nicht ohne Zustimmung des Unternehmens übertragen. Überträgt das Unternehmen seine aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten an Dritte, akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich das Mitglied hiermit im Voraus, diese Situation zu akzeptieren.

g) Verletzt das Mitglied die Bestimmungen dieses Vertrags, liegt die aus den Verletzungen resultierende strafrechtliche und rechtliche Verantwortung persönlich beim Mitglied. Das Mitglied stellt das Unternehmen von allen Schäden, Klagen, Forderungen und Ansprüchen frei, die aufgrund der Verletzungen entstehen können. Darüber hinaus bleibt das Recht des Unternehmens vorbehalten, aufgrund der genannten Verletzungen Schadensersatz vom Mitglied zu verlangen.

h) GET4S hat jederzeit das einseitige Recht, ohne Übernahme einer Haftung und ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein, die Mitgliedschaft des Mitglieds auszusetzen oder zu beenden und alle Informationen, Daten, Dokumente und Dateien des Mitglieds zu löschen. GET4S behält sich das Recht vor, den Umfang der Dienstleistung, den Inhalt, das Design und die Software der Plattform jederzeit zu ändern; jede den Mitgliedern erbrachte Dienstleistung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden; und die auf der Plattform registrierten Nutzerinformationen und -daten jederzeit zu löschen.

i) Das MITGLIED darf die Website der PLATTFORM in keiner Weise in einer die öffentliche Ordnung störenden, gegen die guten Sitten verstoßenden, andere belästigenden und störenden Weise, zu einem gesetzeswidrigen Zweck oder in einer die materiellen und immateriellen Rechte anderer verletzenden Weise nutzen. Darüber hinaus darf das Mitglied keine Tätigkeiten (Spam, Viren, Trojaner usw.) ausüben, die andere an der Nutzung der Dienste hindern oder diese erschweren.

j) Das MITGLIED akzeptiert hiermit im Voraus, dass GET4S bei Wahl der Methode der Gemeinschaftsfahrt nicht für einen im Fahrzeug auftretenden Diebstahl verantwortlich ist.

k) Hat das MITGLIED die Methode der Gemeinschaftsfahrt im System gewählt, kann es nicht behaupten, sie nicht gewählt zu haben; es kann nicht die Stornierung der Buchung verlangen, indem es die Zuweisung eines Privatfahrzeugs fordert.

l) GET4S kann das Mitglied sowohl mit eigenen Fahrzeugen als auch mit den Fahrzeugen anderer Agenturen befördern.

m) Das MITGLIED kann bei der Methode der Gemeinschaftsfahrt nicht verlangen, an einer anderen Anschrift als der Zieladresse abgesetzt zu werden.

07Artikel 7: Laufzeit, Kündigung und Marketingeinwilligung

a) Dieser Vertrag tritt am Tag der Annahme in Kraft und bleibt in Kraft, sofern er nicht von den Parteien gekündigt wird.

b) Die Parteien können diesen Vertrag jederzeit durch eine über die Plattform vorgenommene Kündigungsmitteilung kündigen. Die gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien bis zum Kündigungsdatum bleiben jedoch vorbehalten.

c) Möchte das Mitglied nicht, dass ihm die Kampagnen übermittelt werden, die GET4S ihm im Rahmen dieses Vertrags anbieten wird, kann es die Marketingerlaubnis von GET4S jederzeit durch eine E-Mail an info@get4s.com widerrufen.

08Artikel 8: Widerrufsrecht

Gemäß Artikel 5(a)(2) dieses Vertrags kann das MITGLIED das Widerrufsrecht bis 3 Stunden vor dem Zeitpunkt einer innerstädtischen BUCHUNG und bis 6 Stunden vor einer außerstädtischen BUCHUNG ausüben. Bei Gemeinschaftsfahrten besteht kein Recht auf Stornierung, Änderung oder Widerruf. Werden die angegebenen BUCHUNGS-Zeiten nicht eingehalten, hat das MITGLIED kein Widerrufs- und kein Änderungsrecht.

09Artikel 9: Schutz personenbezogener Daten

Die dem MITGLIED gehörenden personenbezogenen Daten können von GET4S in seiner Eigenschaft als Datenverarbeiter im Rahmen des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) in Abhängigkeit von der von GET4S erbrachten Dienstleistung und der von ihm ausgeübten Geschäftstätigkeit mit automatisierten oder nicht automatisierten Methoden verarbeitet werden, indem sie mündlich, schriftlich oder elektronisch über verschiedene Mittel wie die Website und Social-Media-Kanäle erhoben werden. Die Daten werden so lange gespeichert, wie der Zweck des MITGLIEDS bei der Bereitstellung dieser Informationen gültig bleibt, und in Fällen, in denen die einschlägigen Rechtsvorschriften die Speicherung der Daten vorschreiben, für die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen gesetzlichen Fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gemäß Artikel 7 des KVKK von Amts wegen oder auf Antrag des MITGLIEDS gelöscht, vernichtet oder anonymisiert. GET4S ergreift die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, um zu verhindern, dass die gespeicherten und aufgezeichneten Daten verloren gehen, in die Hände unbefugter Personen gelangen und rechtswidrig verwendet werden.

10Artikel 10: Sonstige Bestimmungen

a) Die auf der Website www.get4s.com bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen durch GET4S bekannt zu gebenden Geschäftsbedingungen bilden einen Anhang und einen integralen Bestandteil dieses Vertrags.

b) Alle aus diesem Vertrag resultierenden Abgaben, Gebühren und Steuern werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.

c) Die Parteien dürfen die aus diesem Vertrag entstandenen oder entstehenden Forderungen in keiner Weise ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte übertragen oder abtreten.

d) GET4S kann jede Änderung des Vertrags auf seiner Website bekannt geben und/oder neue Versionen mit Gültigkeit ab dem Datum ihrer Veröffentlichung veröffentlichen.

e) Das Mitglied hält sich an die Gesetze, die Regeln von VISA, Mastercard und anderen Zahlungskarteninstitutionen und -behörden (B.D.D.K., T.C.M.B. usw.) sowie an die von GET4S erstellten Regeln und Verfahren.

f) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund ungültig, so wird die Anwendbarkeit und/oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags durch diese Ungültigkeit nicht berührt.

g) Die Parteien sind sich einig, dass die über die Plattform oder die Verwaltungsschnittstelle zugänglichen Aufzeichnungen zwischen den Parteien als Beweisvereinbarung akzeptiert werden.

h) Wenn das MITGLIED den Mitgliedschaftsvorgang über GET4S durchführt, gilt es als mit allen Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. GET4S ist verpflichtet, die erforderlichen Softwareanpassungen vorzunehmen, um vor der Durchführung der BUCHUNG die Bestätigung einzuholen, dass dieser Vertrag vom MITGLIED gelesen und akzeptiert wurde.

i) Die Parteien haben die Zuständigkeit der Gerichte und Vollstreckungsämter von Fethiye bei der Beilegung von Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen können, akzeptiert.

k) Sofern die Parteien der anderen Partei Änderungen der in diesem Vertrag angegebenen Anschriften nicht schriftlich mitteilen, gelten Zustellungen und Mitteilungen an die in diesem Vertrag angegebenen Anschriften als gültige Zustellung. GET4S nimmt die Mitteilungen, die es im Rahmen dieses Vertrags an das Mitglied richtet, zu den im Vertrag angegebenen Zeiten per E-Mail an die angegebene Anschrift des Mitglieds vor. Gemäß Artikel 18/3 des türkischen Handelsgesetzbuches werden Mitteilungen über den Verzug der anderen Partei oder die Kündigung des Vertrags jedoch über einen Notar, per Einschreiben, per Telegramm oder über das registrierte elektronische Postsystem unter Verwendung einer sicheren elektronischen Signatur vorgenommen.

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